Im Rahmen von Bautätigkeiten gebührt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ein hohes Maß an Beachtung:
Unser Leistungsspektrum:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (BauStellV) in der Planungs- (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) und Ausführungsphase (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination)
- Arbeits- und Sicherheitsplanung gemäß z.B. BGR 128, TRGS 524 , DGUV-Regel 101-004 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen):
- Abschätzung von Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Planungsprozess und Einbringen von Vorschlägen zur Risikovermeidung bzw. -verringerung.
- Risikobeurteilung und Planung der erforderlichen Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung des Stands von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.
- Vorankündigung über die Ausführung des Bauvorhabens.
- Koordinierung der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführen von Baustellenbegehung und
-besprechungen. - Hinwirken auf die Einhaltung von Baustellenordnung und Umsetzung der im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorgesehenen Maßnahmen.
- Überwachen des Zustandes von gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen.
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage gem. Baustellenverordnung.