Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Im Rahmen von Bautätigkeiten gebührt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ein hohes Maß an Beachtung:

Unser Leistungsspektrum:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (BauStellV) in der Planungs- (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) und Ausführungsphase (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination)
  • Arbeits- und Sicherheitsplanung gemäß z.B. BGR 128, TRGS 524 , DGUV-Regel 101-004 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen):
  • Abschätzung von Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Planungsprozess und Einbringen von Vorschlägen zur Risikovermeidung bzw. -verringerung.
  • Risikobeurteilung und Planung der erforderlichen Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung des Stands von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.
  • Vorankündigung über die Ausführung des Bauvorhabens.
  • Koordinierung der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführen von Baustellenbegehung und
    -besprechungen.
  • Hinwirken auf die Einhaltung von Baustellenordnung und Umsetzung der im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorgesehenen Maßnahmen.
  • Überwachen des Zustandes von gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen.
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage gem. Baustellenverordnung.